Kann man in Europa zum Organspender wider Willen werden?
Eine Organspende kann Leben retten. Doch weltweit herrscht ein erheblicher Mangel an Sprenderorganen. Viele Staaten versuchen die Wartelisten in ihren Kliniken durch Gesetze zu verkürzen, die die Organspende erleichtern. Dies kann zu Situationen führen, die meist auch von den Befürwortern nicht erwünscht sind: Eine Organspende gegen den Willen des betroffenen Verstorbenen.
Für Fragen der Organentnahme gelten die Regeln des Landes, in dem man sich aufhält. Auch innerhalb der Europäischen Union sind diese Gesetze ganz unterschiedlich gestaltet. So kann man in Bulgarien sogar gegen den eigenen Willen zum Organspender werden. In vielen anderen Länder wird man zum Organspender, wenn man nicht vorher ausdrücklich widersprochen hat.
In Europa kann man vier Herangehensweisen unterscheiden:
Bei der erweiterten Zustimmungsregelung
muss der Verstorbene zu Lebzeiten einer Organentnahme zugestimmt haben. Liegt diese Zustimmung nicht vor, können die Hinterbliebenen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen entscheiden. Diese Regelung gilt in Dänemark, Deutschland, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Litauen, Malta, den Niederlanden, Rumänien, der Schweiz und der Türkei.
Bei der Widerspruchsregelung
wird der Verstorbene zum Organspender, wenn er einer Organentnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat. Die Angehörigen haben in diesem Fall kein Widerspruchsrecht. In Italien, Luxemburg, Österreich, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn gilt diese Form der Widerspruchsregelung. In Belgien, Finnland, Norwegen und Russland können Hinterbliebene gegen die Organentnahme stimmen, da hier die Widerspruchsregelung mit dem Einspruchsrecht der Angehörigen verknüpft wird.
Im Rahmen der Informationsregelung
müssen Angehörige über die geplante Entnahme zwar informiert werden, ein Einspruchsrecht steht ihnen jedoch nicht zu. So wird man Frankreich, Schweden, Lettland, Liechtenstein und Zypern automatisch zum Organspender, wenn man zu Lebzeiten nicht widersprochen hat.
Die Notstandsregelung
gilt nur in Bulgarien: die Organentnahme ist hier "im Notstand" immer zulässig ist.
Selbst beim Vorliegen eines Widerspruchs kann es zur Organentnahme kommen.
Wer über die Frage der Organentnahme nach dem Tode selbst bestimmen will, sollte vor der Reise einen Organspendeausweis ausfüllen und diesen bei seinen Ausweispapieren tragen. Bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung kann man sich zusätzlich ein Beiblatt in der jeweiligen Landesspracheausdrucken und ausfüllen. Im Organspendeausweis kann man der Entnahme von Organen und Gewebe nicht nur zustimmen, sondern auch widersprechen. So verhindert man in Ländern mit Widerspruchsregelung, automatisch zum Spender zu werden.
In Österreich besteht die Möglichkeit sich in das "Widerspruchsregister gegen Organspende" des Bundesinstituts für Gesundheitswesen eintragen zu lassen, auch als Ausländer. Vor Organentnahme wird überprüft ob der Verstorbene im Register steht. In Deutschland gibt es ein solches Widerspruchsregister auch, jedoch ist es kostenpflichtig. Einfacher ist es eine Widersprucherklärung mit der Aussage „Ich will kein Organspender sein“ bei seinen Ausweispapieren zu führen. Dieses Schreiben wird in den meisten Ländern als Widerspruch akzeptiert werden.
Organspende in Europa
Land |
Gesetzliche Regelung |
automatisch Organspender |
Zustimmung |
Wider- |
---|---|---|---|---|
Belgien |
Widerspruchsreg. mit Einspruchsrecht |
nein |
nein |
ja |
Bulgarien |
Widerspruchsreg. |
ja |
nein |
nein |
Dänemark |
Erweit. Zustimmungsreg. |
nein |
ja |
ja |
Deutschland |
Erweit. Zustimmungsreg. |
nein |
ja |
ja |
Finnland |
Widerspruchsreg. mit Einspruchsrecht |
nein |
nein |
ja |
Frankreich |
Widerspruchsreg. |
ja |
nein |
nein |
Griechenland |
Erweit. Zustimmungsreg. |
nein |
ja |
ja |
Großbritannien |
Erweit. Zustimmungsreg. |
nein |
ja |
ja |
Irland |
Erweit. Zustimmungsreg. |
nein |
ja |
ja |
Island |
Erweit. Zustimmungsreg. |
nein |
ja |
ja |
Italien |
Widerspruchsreg. |
ja |
nein |
nein |
Lettland |
Informationsreg. |
ja |
nein |
nein |
Liechtenstein |
Informationsreg. |
ja |
nein |
nein |
Litauen |
Erweit. Zustimmungsreg. |
nein |
ja |
ja |
Luxemburg |
Widerspruchsreg. |
ja |
nein |
nein |
Malta |
Erweit. Zustimmungsreg. |
nein |
ja |
ja |
Niederlande |
Erweit. Zustimmungsreg. |
nein |
ja |
ja |
Norwegen |
Widerspruchsreg. mit Einspruchsrecht |
nein |
nein |
ja |
Österreich |
Widerspruchsreg. |
ja |
nein |
nein |
Polen |
Widerspruchsreg. |
ja |
nein |
nein |
Portugal |
Widerspruchsreg. |
ja |
nein |
nein |
Rumänien |
Erweit. Zustimmungsreg. |
nein |
ja |
ja |
Russland |
Widerspruchsreg. mit Einspruchsrecht |
nein |
nein |
ja |
Schweden |
Informationsreg. |
ja |
nein |
nein |
Schweiz |
Erweit. Zustimmungsreg. |
nein |
ja |
ja |
Slowenien |
Widerspruchsreg. |
ja |
nein |
nein |
Slowakei |
Widerspruchsreg. |
ja |
nein |
nein |
Spanien |
Widerspruchsreg. |
ja |
nein |
nein |
Tschechien |
Widerspruchsreg. |
ja |
nein |
nein |
Türkei |
Erweit. Zustimmungsreg. |
nein |
ja |
ja |
Ungarn |
Widerspruchsreg. |
ja |
nein |
nein |
Zypern |
Informationsreg. |
ja |
nein |
nein |
Erläuterungen zur Tabelle
Widerspruchsregelung mit Einspruchsrecht der Angehörigen |
Hinterbliebene des Verstorbenen können gegen die Organentnahme stimmen. Falls sie es nicht tun, wird der Verstorbene zum Organspender, ausser er hat sich vor seinem Tod dagegen entschieden. |
Widerspruchsregelung |
Der Verstorbene wird zum Organspender, wenn er einer Organentnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat. |
Erweiterte Zustimmungsregelung |
Der Verstorbene muss zu Lebzeiten einer Organentnahme zugestimmt haben. Liegt keine Zustimmung vor, können die Hinterbliebenen über eine Entnahme entscheiden. |
Informationsregelung |
Der Verstorbene wird automatisch zum Organspender, vorausgesetzt er hat zu Lebzeiten nicht nicht widersprochen. Angehörige werden vor Entnahme informiert, haben allerdings kein Einspruchsrecht. |
Notstandsregelung |
Eine Organspende ist selbst beim Vorliegen eines Widerspruchs zulässig. |
Weitere Informationen:
Organspendeausweis zum Ausdruck bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Deutsche Stiftung Organtransplantation
Infotelefon Organspende: unter der kostenlosen Rufnummer 0800 / 90 40 400ist das Infotelefon Organspende montags bis donnerstags von 9 bis 18 Uhr und freitags von 9 bis 16 Uhr zu erreichen.
Widersprucherklärung zur Verhinderung einer ungewollten Organentnahme im Ausland
ohne gewähr