Kann man in Europa zum Organspender wider Willen werden?

 

Vor Reiseantritt sollte man sich informieren

Eine Organspende kann Leben retten. Doch weltweit herrscht ein erheblicher Mangel an Sprenderorganen. Viele Staaten versuchen die Wartelisten in ihren Kliniken durch Gesetze zu verkürzen, die die Organspende erleichtern. Dies kann zu Situationen führen, die meist auch von den Befürwortern nicht erwünscht sind: Eine Organspende gegen den Willen des betroffenen Verstorbenen.

Für Fragen der Organentnahme gelten die Regeln des Landes, in dem man sich aufhält. Auch innerhalb der Europäischen Union sind diese Gesetze ganz unterschiedlich gestaltet. So kann man in Bulgarien sogar gegen den eigenen Willen zum Organspender werden. In vielen anderen Länder wird man zum Organspender, wenn man nicht vorher ausdrücklich widersprochen hat.


 

In Europa kann man vier Herangehensweisen unterscheiden:

Wer über die Frage der Organentnahme nach dem Tode selbst bestimmen will, sollte vor der Reise einen Organspendeausweis ausfüllen und diesen bei seinen Ausweispapieren tragen. Bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung kann man sich zusätzlich ein Beiblatt in der jeweiligen Landesspracheausdrucken und ausfüllen. Im Organspendeausweis kann man der Entnahme von Organen und Gewebe nicht nur zustimmen, sondern auch widersprechen. So verhindert man in Ländern mit Widerspruchsregelung, automatisch zum Spender zu werden.

In Österreich besteht die Möglichkeit sich in das "Widerspruchsregister gegen Organspende" des Bundesinstituts für Gesundheitswesen eintragen zu lassen, auch als Ausländer. Vor Organentnahme wird überprüft ob der Verstorbene im Register steht. In Deutschland gibt es ein solches Widerspruchsregister auch, jedoch ist es kostenpflichtig. Einfacher ist es eine Widersprucherklärung mit der Aussage „Ich will kein Organspender sein“ bei seinen Ausweispapieren zu führen. Dieses Schreiben wird in den meisten Ländern als Widerspruch akzeptiert werden.

 

Organspende in Europa

 

Land

Gesetzliche Regelung

automatisch Organspender

Zustimmung
vor der
Entnahme nötig?

Wider-
spruchsrecht
der Angehörigen

Belgien

Widerspruchsreg. mit Einspruchsrecht

nein

nein

ja

Bulgarien

Widerspruchsreg.

ja

nein

nein

Dänemark

Erweit. Zustimmungsreg.

nein

ja

ja

Deutschland

Erweit. Zustimmungsreg.

nein

ja

ja

Finnland

Widerspruchsreg. mit Einspruchsrecht

nein

nein

ja

Frankreich

Widerspruchsreg.

ja

nein

nein

Griechenland

Erweit. Zustimmungsreg.

nein

ja

ja

Großbritannien

Erweit. Zustimmungsreg.

nein

ja

ja

Irland

Erweit. Zustimmungsreg.

nein

ja

ja

Island

Erweit. Zustimmungsreg.

nein

ja

ja

Italien

Widerspruchsreg.

ja

nein

nein

Lettland

Informationsreg.

ja

nein

nein

Liechtenstein

Informationsreg.

ja

nein

nein

Litauen

Erweit. Zustimmungsreg.

nein

ja

ja

Luxemburg

Widerspruchsreg.

ja

nein

nein

Malta

Erweit. Zustimmungsreg.

nein

ja

ja

Niederlande

Erweit. Zustimmungsreg.

nein

ja

ja

Norwegen

Widerspruchsreg. mit Einspruchsrecht

nein

nein

ja

Österreich

Widerspruchsreg.

ja

nein

nein

Polen

Widerspruchsreg.

ja

nein

nein

Portugal

Widerspruchsreg.

ja

nein

nein

Rumänien

Erweit. Zustimmungsreg.

nein

ja

ja

Russland

Widerspruchsreg. mit Einspruchsrecht

nein

nein

ja

Schweden

Informationsreg.

ja

nein

nein

Schweiz

Erweit. Zustimmungsreg.

nein

ja

ja

Slowenien

Widerspruchsreg.

ja

nein

nein

Slowakei

Widerspruchsreg.

ja

nein

nein

Spanien

Widerspruchsreg.

ja

nein

nein

Tschechien

Widerspruchsreg.

ja

nein

nein

Türkei

Erweit. Zustimmungsreg.

nein

ja

ja

Ungarn

Widerspruchsreg.

ja

nein

nein

Zypern

Informationsreg.

ja

nein

nein

 

Erläuterungen zur Tabelle

 

Widerspruchsregelung mit Einspruchsrecht der Angehörigen

Hinterbliebene des Verstorbenen können gegen die Organentnahme stimmen. Falls sie es nicht tun, wird der Verstorbene zum Organspender, ausser er hat sich vor seinem Tod dagegen entschieden.

Widerspruchsregelung

Der Verstorbene wird zum Organspender, wenn er einer Organentnahme zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat.

Erweiterte Zustimmungsregelung

Der Verstorbene muss zu Lebzeiten einer Organentnahme zugestimmt haben. Liegt keine Zustimmung vor, können die Hinterbliebenen über eine Entnahme entscheiden.

Informationsregelung

Der Verstorbene wird automatisch zum Organspender, vorausgesetzt er hat zu Lebzeiten nicht nicht widersprochen. Angehörige werden vor Entnahme informiert, haben allerdings kein Einspruchsrecht.

Notstandsregelung

Eine Organspende ist selbst beim Vorliegen eines Widerspruchs zulässig.

 

Weitere Informationen:

Organspendeausweis zum Ausdruck bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

Deutsche Stiftung Organtransplantation

Infotelefon Organspende: unter der kostenlosen Rufnummer 0800 / 90 40 400ist das Infotelefon Organspende montags bis donnerstags von 9 bis 18 Uhr und freitags von 9 bis 16 Uhr zu erreichen.

Widersprucherklärung zur Verhinderung einer ungewollten Organentnahme im Ausland 

 

ohne gewähr

 

 

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